Mehmet Karakolcu2026-10-30T07:53:02+01:00Im thüringischen Landkreis Nordhausen verschärft SPD-Landrat Matthias Jendricke seinen Kurs gegenüber Bürgergeld-Empfängern.
Was bisher vor allem für junge Leistungsbezieher unter 25 Jahren galt, wird jetzt auf weitere Altersgruppen ausgeweitet.
Wer grundsätzlich arbeiten kann, aber wiederholt nicht mitwirkt, soll künftig zu gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden können.
Dazu gehören beispielsweise das Fegen von Laub, Reparaturarbeiten oder Tätigkeiten in kommunalen Werkstätten.
Die Aufwandsentschädigung beträgt laut aktuellen Berichten 1,20 Euro pro Stunde. Sie kommt zusätzlich zu den Sozialleistungen.
Wer ohne triftigen Grund nicht erscheint, muss mit Konsequenzen rechnen. Neben Leistungskürzungen sind auch unangekündigte Hausbesuche durch den kommunalen Vollzugsdienst vorgesehen.
Bereits das vorherige Modellprojekt sorgte für Aufsehen.
Von 60 verpflichteten jungen Bürgergeld-Empfängern wurden nach Angaben des Landkreises 31 sanktioniert. Bei 25 Personen wurden Leistungen gekürzt. In sechs weiteren Fällen wurden Zahlungen wegen falscher Angaben zu den persönlichen Lebensverhältnissen vollständig eingestellt.
Jendricke erklärte gegenüber dem Münchner Merkur:
„Wer 14 Tage lang ohne triftigen Grund nicht zum Arbeiten zu bewegen ist, bekommt Sanktionen, fertig.“
Der SPD-Politiker will damit feststellen, wer tatsächlich arbeitsbereit ist und wer möglicherweise Leistungen bezieht, obwohl er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Allerdings bedeutet die Ausweitung nicht, dass automatisch alle rund 2.000 Bürgergeld-Empfänger im Landkreis arbeiten müssen. Menschen, die aus gesundheitlichen oder anderen anerkannten Gründen nicht arbeiten können, sind ausgenommen.
Kritik kommt unter anderem von Sozialverbänden. Sie warnen vor übermäßigem Druck und davor, dass Sanktionen Menschen in schwierigen Lebenssituationen zusätzlich belasten könnten.
Befürworter sehen darin dagegen einen konsequenten Schritt, um Mitwirkung einzufordern und Leistungsmissbrauch aufzudecken.
Was meint ihr? Wer Bürgergeld bekommt und arbeiten kann, sollte der auch zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können?
Quellen: Münchner Merkur/Frankfurter Rundschau
Bild: KI-Symbolbild.