KOKS-DEALER MELDETE SEINEN GEWINN BEIM FINANZAMT: JETZT STEHT ER VOR GERICHT
Andere melden ein Gewerbe an. Dieser Mann meldete dem Finanzamt nachträglich seine Gewinne aus dem Drogenhandel.
Vor dem Landgericht München muss sich ein 26-jähriger Student verantworten, der laut Anklage im Jahr 2023 von seinem Kinderzimmer aus über das Darknet Kokain, Cannabis und Amphetamine verkauft haben soll.
Dabei soll er mehr als 100.000 Euro Umsatz erzielt haben.
Anfang 2024 wurde er festgenommen. Doch besonders kurios wurde es vor Gericht: Der Angeklagte hatte seine Gewinne aus dem illegalen Geschäft nachträglich beim Finanzamt angegeben.
Sein Verteidiger erklärte sogar, dass eine Abschlussbilanz für den Tatzeitraum eingereicht und die Beendigung des Geschäfts gemeldet worden sei.
Was zunächst wie Satire klingt, hat einen rechtlichen Hintergrund. Nach § 40 der Abgabenordnung können auch Einnahmen aus illegalen Geschäften steuerpflichtig sein.
Die Steuererklärung macht den Drogenhandel natürlich nicht legal. Ob sie sich strafmildernd auswirkt, war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch offen.
Was meint ihr? Vorbildliche Steuerehrlichkeit oder einfach nur typisch deutsche Bürokratie?
Quelle: BILD, 08.10.2026; § 40 Abgabenordnung.
Bild: KI-Symbolbild.