ANGRIFF AUF EINSATZKRÄFTE: KÜNFTIG MINDESTENS 6 MONATE HAFT GEPLANT
Wer Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungskräfte tätlich angreift, soll künftig deutlich härter bestraft werden.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den strafrechtlichen Schutz von Menschen verstärken soll, die für das Gemeinwesen arbeiten. Bei einem tätlichen Angriff auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und andere Einsatzkräfte soll künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten drohen. Bundesregierung
Der besondere Schutz soll außerdem auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet werden. Dazu zählen unter anderem Ärzte und anderes medizinisches Personal sowie Zugbegleiter und weitere Beschäftigte wichtiger Unternehmen und Einrichtungen. Bundesregierung
Zusätzlich soll bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden, wenn eine Straftat eine Tätigkeit beeinträchtigt, die dem Gemeinwohl dient. Das kann beispielsweise auch Lehrpersonal, Justizangehörige, Ehrenamtliche oder Presseangehörige betreffen. Bundesregierung
Wichtig: Die Verschärfung gilt noch nicht. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September beschlossen. Er muss das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Bundesregierung
Was meint ihr: Sind mindestens sechs Monate Haft bei tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte angemessen?
Quelle: Bundesregierung
Stand: 06.10.2026
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