Sollten Kinder bereits mit zwölf Jahren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können?
Über genau diese Frage wurde jetzt im Bundestag gestritten.
Am 5. November hat der Bundestag zwei Vorlagen der AfD abgelehnt. CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke stimmten dagegen.
Im ersten Gesetzentwurf forderte die AfD, die Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre zu senken. Außerdem sollte das Jugendstrafrecht künftig nur noch für unter 18-Jährige gelten. Auch die Möglichkeiten, straffällige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen geschlossen unterzubringen, sollten erweitert werden.
Die AfD begründete ihren Vorstoß mit der Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität und der Forderung nach konsequenteren Reaktionen auf schwere Straftaten.
Die anderen Fraktionen lehnten die Vorschläge ab. In der Debatte wurde unter anderem argumentiert, dass eine niedrigere Strafmündigkeitsgrenze Gewalttaten nicht automatisch verhindert. Stattdessen brauche es mehr Prävention, Unterstützung und wirksame Hilfen.
Auch ein zweiter AfD-Antrag wurde abgelehnt. Dieser forderte bundesweit einheitliche Leitlinien gegen religiösen Zwang, Mobbing und Gruppendruck an Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen.
Die Gegner des Antrags kritisierten insbesondere dessen Darstellung religiöser Konflikte und verwiesen auf bestehende Schutzmöglichkeiten sowie die Bedeutung der Schulsozialarbeit.
Wichtig: Die Ablehnung der Anträge bedeutet nicht, dass der Bundestag grundsätzlich gegen Maßnahmen zum Schutz von Kindern oder gegen Jugendkriminalität ist. Gestritten wurde über die konkreten Vorschläge und ihre Wirksamkeit.
Für uns Eltern bleibt eine schwierige Frage:
Wenn ein zwölfjähriges Kind eine schwere Gewalttat begeht, reichen die bisherigen Konsequenzen aus?
Was meint ihr? Sollte die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre gesenkt werden oder ist das der falsche Weg?
Quelle: Deutscher Bundestag, 05.11.2026
Bild: KI-Symbolbild