Mehmet Karakolcu2020-12-08T15:15:24+01:00 Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand.Überlegen Sie auch gerade?