Für Personen im laufenden Asylverfahren oder mit vorläufiger Aufnahme in der Schweiz gilt künftig grundsätzlich ein Verbot, ins Ausland zu reisen — auch nicht in andere Schengen-Staaten.
Falls du dich fragst, warum ich dich anders behandle, dann geh einen Schritt zurück und schau dir an, wie du mich behandelt hast.
Das sollte dir alles erklären,
was du wissen musst!