Mehmet Karakolcu2025-04-01T19:28:32+01:00 Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand.Überlegen Sie auch gerade?