STRAFANZEIGE GEGEN HAPE KERKELING NACH „BUCHENWALD“ AUSSAGE
Eine Aussage von Hape Kerkeling über die AfD hat nun ein juristisches Nachspiel.
Der Schauspieler und Komiker nahm am 30. September an einer Anhörung im Thüringer Landtag zu einem möglichen AfD Verbotsverfahren teil. Dabei griff er den AfD Slogan „Alles ist möglich“ auf und sagte, bei einer solchen Partei sei „unter Umständen auch Buchenwald möglich“.
Der Berliner AfD Politiker Julian Adrat erstattete daraufhin am 1. Oktober Strafanzeige gegen Kerkeling wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
Wichtig: Eine Strafanzeige bedeutet nicht, dass Kerkeling eine Straftat begangen hat. Ob seine Äußerung strafrechtlich relevant ist und ob daraus weitere Ermittlungen oder ein Verfahren entstehen, müssen die zuständigen Behörden beurteilen.
Kerkelings Aussage und die darauf folgende Anzeige sorgen nun für Diskussionen über die Grenzen politischer Zuspitzung.
Wie bewertet ihr die Aussage und die Strafanzeige?
Quelle: Berliner Zeitung, Berichte zur Anhörung im Thüringer Landtag
Aussage: 30.09.2026
Strafanzeige: 01.10.2026
Stand: 03.10.2026
Bild: KI-Symbolbild