Mit einer deutlichen Aussage zur Religionsfreiheit sorgte die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach am 26. März 2026 für Widerspruch im Bundestag.
Während einer Debatte über die Förderung muslimischen Lebens in Deutschland erklärte Bosbach, sie wünsche sich, dass Christen wenigstens in einem muslimischen Land annähernd dieselbe Freiheit bei der Religionsausübung hätten wie Muslime in Deutschland.
Die Aussage löste unmittelbar Protest aus. Abgeordnete der Grünen verwiesen unter anderem auf christliche Feiertage und Gemeinden in Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Syrien, dem Libanon und Jordanien.
Doch wie sieht die tatsächliche Situation aus?
Ein Beispiel ist die Türkei. Dort ist die Religionsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt. Christen dürfen Kirchen besuchen, Gottesdienste feiern und ihren Glauben praktizieren.
Allerdings bestehen Unterschiede zu Deutschland. Christliche Religionsgemeinschaften stoßen teilweise auf rechtliche und bürokratische Hindernisse. Auch die Ausbildung von Geistlichen und die Anerkennung religiöser Einrichtungen sind nicht überall uneingeschränkt möglich.
Bosbach spricht damit ein reales Problem an: In mehreren muslimisch geprägten Staaten ist die Religionsfreiheit eingeschränkt. Ihre pauschale Aussage über sämtliche muslimischen Länder lässt jedoch wichtige Unterschiede außer Acht.
Die entscheidende Frage bleibt, ob Religionsfreiheit überall nach denselben Maßstäben beurteilt werden sollte.
Wie seht ihr Bosbachs Aussage? Hat sie recht oder verallgemeinert sie zu stark?
Quelle: Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll vom 26.03.2026
KI-Symbolbild