Im Nord-Stream-Prozess sorgt eine Aussage der Verteidigung für Aufsehen. Der ukrainische Angeklagte schweigt vor Gericht. Nach Darstellung seiner Anwälte könnte ihm eine Aussage in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen in seiner Heimat einbringen.
Der Hintergrund: Dem Ukrainer wird vorgeworfen, an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 beteiligt gewesen zu sein. Die Explosionen beschädigten die Gasleitungen zwischen Russland und Deutschland schwer.
Seine Verteidigung argumentiert, dass er als ukrainischer Offizier ohne entsprechende Genehmigung nicht über bestimmte militärische Vorgänge sprechen dürfe. Sollte er dennoch aussagen, könnten ihm in der Ukraine strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Ob tatsächlich eine konkrete Strafandrohung ukrainischer Behörden vorliegt, ist bislang nicht unabhängig bestätigt. Es handelt sich um die Darstellung der Verteidigung.
Der Fall wirft damit eine brisante Frage auf: Wie soll ein deutsches Gericht die Hintergründe eines Anschlags vollständig aufklären, wenn ein Angeklagter nach Angaben seiner Anwälte wegen möglicher Konsequenzen in seinem Heimatland schweigt?
Die Verantwortung für die Nord-Stream-Sprengungen ist weiterhin Gegenstand juristischer Ermittlungen und politischer Diskussionen. Eine Beteiligung der ukrainischen Staatsführung ist nicht gerichtlich festgestellt.
Was meint ihr? Muss die Ukraine dafür sorgen, dass der Angeklagte vor einem deutschen Gericht ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen aussagen kann?
Quelle: Cicero, 14.10.2026; Correctiv, 15.10.2026.